Die Gewerbesteuer für Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen

Gewerbesteuer

Gewerbesteuerrecht und Gewerbesteuerpflicht

Das Steuerrecht für Unternehmen ist ein sehr komplexes Thema. Die Gewerbesteuer zählt wohl zu den ältesten Steuern überhaupt. Die ersten Gesetzesbestimmungen datieren von 1936. Diese Steuer umfasste zuerst die Lohnsummen aller Arbeitnehmer sowie das Gewerbekapital welches besteuert wurde.

Was sind die Änderung seit 2008 für Unternehmen?

GewerbesteuerIm Laufe des letzten Jahrhunderts gab es was die Gewerbesteuer anbetrifft viele Änderungen. Im Jahr 2008 gab es die letzte Gesetzesänderung. Ab diesem Zeitpunkt waren Gewerbesteuerzahlungen nicht mehr als reine Betriebsausgaben absetzbar. Diese Änderung betrifft Kapitalgesellschaften genauso wie die Personengesellschaften. Zahlungen an das Finanzamt wie Restzahlungen oder Gewerbesteuervorauszahlungen müssen seit dem in dem Firmenkonten als „Privatentnahme“ verbucht werden. Personenunternehmen (Beispielsweise Einzelunternehmer oder OHG) haben eine Entlastung, indem die Gewerbesteuer höher bei der Einkommenssteuer angerechnet werden kann. Der Anrechnungsfaktor wurde hier von 1,8 auf 3,8 erhöht. Seit der Gesetzesänderung entfällt für die Unternehmen auch zugleich der Betriebsausgabenabzug für die Gewerbesteuer. Unverändert bleibt der Freibetrag mit 24.000 Euro im Jahr. Der Vorteil der Anhebung des Anrechnungsfaktors kann für Unternehmen, je nach Gemeinde und Region dazu beitragen, dass im Optimalfall die Gewerbesteuer für eine Firma komplett wegfällt. Wichtig zu wissen ist, dass die Gewerbesteuer sich auf den Anteil der Einkommenssteuer, der auf die gewerblichen Einkünfte entfällt. Jede Person, die auf eigene Rechnung ein Gewerbe betreibt ist laut Definition des Gesetzes ein Steuerschuldner. Es spielt also keine Rolle, wem das Unternehmen gehört oder wem die Erträge zufließen. Ist die Tätigkeit eines Unternehmens eine Personengesellschaft, so ist der Steuerschuldner die Gesellschaft selbst.

Steuerrechtliche Angelegenheiten sind mehr als die Erstellung eines Jahreabschlusses

Die Gewerbesteuer ist ein sehr komplexes Thema, welches der Unterstützung eines Steuerberaters bedarf, denn hier geht es um weitaus mehr als um die Erstellung eines Jahresabschlusses. In jedem Fall sollte man bei steuerrechtlichen Angelegenheiten immer einen Steuerberater hinzuziehen. Kompetente Steuerberater in Bochum finden Sie unter http://www.bochum-steuerberater.de/.

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