Der Kampf um einen Platz am Markt wird in jeder Branche von Jahr zu Jahr erbitterter und oft müssen neue Mittel und Wege gefunden werden, um den Kunden möglichst direkt anzusprechen und vom Kauf eines Produktes zu überzeugen. Auch Versicherungen, besonders die private Krankenversicherung, werden immer häufiger per Telefon angeboten.
Rechtliche Grundlagen
Wenn sie einen Anruf einer Versicherung erhalten, die zum Beispiel eine private Krankenversicherung verkaufen möchte, reagieren viele Menschen mit Skepsis und fragen sich, ob diese Vorgehensweise überhaupt zulässig ist. Zunächst ist es grundsätzlich möglich, durch eine sogenannte „beidseitige Willenserklärung“ eine Versicherung während eines Telefongesprächs abzuschließen. Bei Unsicherheit, aber bestehendem Interesse sollte aber zunächst um Informationen in Briefform oder per E-Mail gebeten werden, um nicht an einen unseriösen Anbieter zu geraten. Der Anruf einer Versicherung an sich kann allerdings an sich unzulässig sein. Nach dem deutschen Wettbewerbsgesetz ist unerlaubte Telefonwerbung untersagt, also wird der Kunde bei Gesprächsbeginn um Erlaubnis gefragt. Diese Frage wird allerdings oft auch subtil gestellt, daher wird geraten, ein unerwünschtes Telefongespräch sofort zu beenden. Wünscht der Angerufene das Gespräch hingegen oder hat im Voraus sein Einverständnis für Anrufe dieser Art gegeben, so ist das Telefongespräch bis zum Widerruf dieser Erlaubnis zulässig.
Worauf man achten sollte
Natürlich gibt es Situationen, in denen eine seriöse und nachhaltige Versicherungsgesellschaft wünscht, zum Beispiel einen Wechsel private Krankenversicherung per Telefon zu vermarkten. Dieser Weg wird vor allem eingeschlagen, weil direkte Kundengespräche immer komplizierter werden und ein Großteil der Kunden sich prinzipiell wünscht, für Beratungsgespräche nicht das Haus verlassen zu müssen: Eine private Krankenversicherung wird zum Beispiel mit Menschen abgeschlossen, die häufig nicht die Zeit haben, ein Versicherungsbüro zu besuchen, hier bietet sich das Telefongespräch an. Allerdings verkaufen auch unseriöse Versicherungen per Telefon. Diese erkennt man häufig daran, dass sie nicht bereit sind, nur Informationsmaterial zu schicken, bei Zweifeln des Kunden schnell ungehalten oder ungeduldig werden und versuchen, die Bankdaten des Angerufenen herauszufinden. In solchen Fällen sollte das Gespräch so schnell wie möglich beendet werden, es kann die Verbraucherzentrale verständigt werden.